Unfall, Altersgebrechlichkeit oder Krankheit – es gibt Lebenssituationen, in denen Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, über die Kündigung ihrer Wohnung oder ihr Vermögen bestimmen können.
Angehörige, Ãrzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Es fällt ihnen leichter, wenn die Wünsche des Betroffenen rechtzeitig schriftlich festgehalten wurden.
Man kann in gesunden Zeiten absichern, wie im Ernstfall verfahren werden soll. Wo der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung liegt und was zu tun ist, damit eigene Wünsche berücksichtigt werden, erklärt der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale.
Das Buch erklärt ausführlich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, den eigenen Willen für den Fall festzulegen, in denen man ihn nicht mehr äuÃern kann.
Es erläutert Verwendungsmöglichkeiten, aber auch Grenzen solcher Festlegungen. Mit einer Fülle von Beispielen und Formulierungshilfen hilft der 96-seitige Ratgeber, sich über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen klar zu werden.
„Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung‘ kommt für 10,40 Euro inklusive Versandkosten per Post mit Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Postfach 1125, 59939 Olsberg, Fax 02962 / 80 01 49 oder E-Mail an broschueren@vz-bw.de.
Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg