Hauseigentümer und die Wahl des Energieausweises

Wie viel Sprit das Auto verbraucht, das wissen die meisten. Und sie wissen oft auch, mit wie vielen Kalorien ein Stück Sahnetorte den Diätplan durcheinander bringen würde. Nur, wie viel Energie die eigenen vier Wände besonders im Winter benötigen, wissen die wenigsten.

„Immerhin geben Haushalte durchschnittlich drei Viertel ihrer Gesamtenergiekosten allein für die Heizung aus“, schätzt Roland Pause von der Verbraucherzentrale Sachsen ein.

„Und da möchte man schon wissen, ob das Haus gut gedämmt ist und wie effizient die Heizungsanlage Öl oder Gas in Wärme umwandelt.“

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Häuser schrittweise Pflicht. Viele Wohngebäude, die verkauft oder vermietet werden, brauchen dann einen Nachweis für deren Energieeffizienz.

Bis zum 1. Oktober 2008 können Hauseigentümer noch zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen wählen. Der „Verbrauchsorientierte Ausweis“, der auf den Heizkostenabrechnungen des Vormieters basiert, ist als Maßstab für den neuen Mietinteressenten nicht unbedingt verlässlich.

Der „Bedarfsorientierte Ausweis“ dagegen bemisst sich an der jeweiligen Bausubstanz und der Heiztechnik entsprechend den Anforderungen der Energieeinsparverordnung und lässt so viel eher Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten eines Hauses oder einer Wohnung zu.

Modernisierungsvorschläge in diesem Energieausweis schaffen Möglichkeiten für weitere Ersparnisse.

„Deshalb sollten schon jetzt energiebewusste Mieter, die sich nach einer neuen Wohnung umschauen, ihren potenziellen Vermieter auf den bedarfsorientierten Ausweis ansprechen“, empfiehlt Pause. „Nur so wird es gelingen, künftig eine breite Akzeptanz für diesen Energieeffizienz-Nachweis zu finden.“

Um den Energieausweis, der in der Regel 10 Jahre gültig ist, zu erhalten, können sich Hauseigentümer mit den entsprechenden Angaben an Ingenieure, Architekten oder Handwerker wenden.

„Da es aber kein spezielles Zertifikat für die nach der Energieeinsparverordnung zugelassenen Aussteller gibt, empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung, dass der Aussteller persönlich dazu berechtigt ist“, rät Pause.

Er warnt auch vor Billig- und Schnäppchenangeboten für Energieausweise, die quasi per Ferndiagnose und ohne jede Kontrolle im Internet angeboten werden.

Wer noch mehr zum neuen Energieausweis wissen möchte, kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen zum Abholpreis von 4,90 € den kleinen Pocket-Ratgeber „Der Energieausweis – Was Eigentümer und Mieter wissen müssen“ erhalten.

Pressemitteilung der VZ Sachsen
 

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