Hautkrebs Früherkennung: Haut-Check ab Juli 2008 gesetzliche Leistung

Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 haben ab dem 1. Juli 2008 alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.

Bis dahin können Versicherte der IKK Sachsen den bisherigen als Zusatzleistung angebotenen IKK-Haut-Check weiter in Anspruch nehmen.

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der IKK Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wurde jetzt geschlossen.

„Wir ermöglichen unseren Versicherten so einen nahtlosen Übergang“, informiert Gerd Ludwig, Vorstand der IKK Sachsen.

„Den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Aufnahme des Haut-Checks in den Leistungskatalog sehen wir insgesamt mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, so Gerd Ludwig, Vorstand der IKK Sachsen.

„Lachend, weil dem Problem zunehmender Hautkrebserkrankungen endlich auch mit einer entsprechenden gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung Rechnung getragen wird. Weinend, weil sie nur alle zwei Jahre und erst ab dem Alter von 35 Jahren genutzt werden kann.“

Alle Versicherten der IKK Sachsen haben seit 13 Jahren regelmäßig die Möglichkeit, beim Facharzt eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs zu nutzen.

„Wir hätten uns eine niedrigere Altersbegrenzung gewünscht“, so Ludwig. „Auch wenn im Rahmen unseres Hautchecks tatsächlich ab 36 eine deutliche Zunahme von Verdachtsfällen auf Hautkrebs zu verzeichnen war – erste Fälle gab es bereits in der Altersgruppe der 16- bis 20-Jährigen.“

Gerade Jugendliche setzten sich nach wie vor zu unkritisch mit den gesundheitlichen Gefahren durch häufiges Sonnenbaden oder häufiger Solarienbesuche auseinander.

„In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Bemühungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, ein Sonnenstudio-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einzuführen“, erklärte Gerd Ludwig.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Pressemitteilung der IKK Sachsen
 

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