Wahrnehmung und Akzeptanz von Früherkennungsuntersuchungen

Rund ein Viertel der gesetzlich Versicherten weiß nicht, dass sie einen Anspruch auf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen haben. Das ist das Ergebnis des aktuellen „WIdO-Monitor“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Mehr als ein Viertel (27,9 Prozent) der Frauen ab 30 Jahren weiß beispielsweise nicht, dass sie jedes Jahr Anspruch auf eine Brustkrebsvorsorge beim Frauenarzt haben.

Vergleichbar hoch ist die Zahl der Männer ab 45 Jahren, die nichts von ihrem Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen von Prostatakrebs wissen (27,8 Prozent).

Nahezu jeder dritte der 3.000 Befragten gibt in der WIdO-Umfrage an, noch nie einen Gesundheits-Check-up wahrgenommen zu haben, obwohl dieser bereits seit 1989 Leistung der gesetzlichen Kassen ist.

Dabei gibt es kaum Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der Gesundheits-Check-up dient zur allgemeinen Früherkennung und gilt für alle Versicherten ab 35 Jahren.

Bei der Krebsfrüherkennung hingegen haben 23,2 Prozent der anspruchsberechtigten Männer, aber nur 6,2 Prozent der Frauen noch nie an einer Untersuchung teilgenommen.

Als Grund nennen die Befragten häufig, dass sie sich gesund fühlen. Bei der Krebs-Vorsorge gelten für Männer und Frauen unterschiedliche Vorgaben.

Außerdem zeigt die Versicherten-Umfrage „Wahrnehmung und Akzeptanz von Früherkennungsuntersuchungen“, dass die Versicherten diese unterschiedlich bewerten.

So glaubt mehr als ein Drittel der Befragten, dass die Ergebnisse auch falsch sein könnten. Ebenfalls mehr als jeder Dritte gibt an, dass auch mit Vorsorgemaßnahmen Krebs nicht früh genug erkannt werde. Dass der Nutzen nicht eindeutig sei, meint fast ein Drittel der Befragten.

Hauptgrund für eine Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen ist laut „WIdO-Monitor“, dass die Anspruchsberechtigten zu wenig über die einzelnen Maßnahmen wissen.

Deshalb begrüßen die meisten Befragten die Möglichkeit, sich vom zuständigen Arzt oder ihrer Krankenkasse persönlich an die Termine zur Vorsorge erinnern zu lassen.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz haben die Früherkennungsuntersuchungen an Bedeutung gewonnen. Wer sich nicht einmalig von seinem Arzt über Krebs-Vorsorgeuntersuchungen beraten lässt, kann im Falle einer chronischen Erkrankung die Belastungsgrenze für Zuzahlungen nicht von zwei Prozent seines Haushaltseinkommens auf ein Prozent halbieren lassen.

Pressemitteilung der AOK

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