Für viele Notärzte und Feuerwehren ist Silvester keineswegs nur ein Fest

Denn jedes Jahr kommen Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen allzu sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Schaden.

Dabei reichen die Unfälle vom Wohnungsbrand bishin zu schweren Körperschäden. Doch welche Versicherung zahlt? Hier einige Tipps:

Die Hausratversicherung zahlt für die Schäden, die der Versicherte bei einem Brand an eigenem Mobiliar und sonstigem Hausrat erleidet.

Allerdings darf der Geschädigte nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Zündet er Raketen und Böller, die ausschließlich zum Einsatz im Freien geeignet sind in einem Raum, dann zahlt die Versicherung nicht.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper am Außengebäude entstehen.

Hierzu gehören auch Schäden am Briefkasten oder an Markisen, soweit diese vom Schutz mit erfasst sind. Verursacht man aus Versehen auf einer Feier selber einen Schaden beim Gastgeber, so springt die private Haftpflichtversicherung ein.

Diese reguliert den Zeitwert bzw. bezahlt die Reparaturkosten. Allerdings darf zuvor der Schaden nicht etwa anerkannt werden, d. h. ich reiche lediglich die Reparaturkostenrechnung der Geschädigten an meine Haftpflichtversicherung weiter – in keinem Fall den Schaden vorher aus eigener Tasche bezahlen!

Das gleiche gilt auch dann, wenn durch das Anzünden von Feuerwerkskörpern versehentlich andere Menschen verletzt werden.

Auch hier hilft die eigene Privathaftpflichtversicherung.´Wer sich selbst verletzt und ärztlicher Behandlung bedarf, wird sich an seine Krankenversicherung halten können.

Und für Fälle einer schweren Verletzung, die einen bleibenden Körperschaden zur Folge haben, ist auch an die Unfallversicherung zu denken.

Landet ein Knallkörper aus Versehen auf dem Auto des Nachbarn, das dadurch beschädigt wird, zahlt die Teilkaskoversicherung.

Sollte das Fahrzeug hingegen mutwillig beschädigt oder zerstört worden sein, so bedarf es schon der Vollkaskoversicherung.

Besser als eine zahlende Versicherung ist natürlich ein sorgfältiger Umgang mit den Feuerwerkskörpern, so dass es gar nicht erst zu Schäden kommt.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet in ihren Beratungsstellen auch 2008 eine umfassende Versicherungsberatung an.

Pressemitteilung der VZ Schleswig-Hostein

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