Weihnachten: Den Baum sicher transportieren

Wer seinen Christbaum lange genießen möchte, der sollte ihn pfleglich behandeln. Das fängt schon beim Transport an.

Wer ihn ohne Schäden nach Hause transportieren möchte und auch in punkto Ladungssicherheit kein Bußgeld riskieren will, sollte ein paar Regeln beachten.

Große Weihnachtsbäume müssen auf dem Dachgepäckträger transportiert werden. Dort müssen sie gut befestigt werden. Kleinere Bäume kann man auch im Kofferraum unterbringen.

„Ragen sie allerdings mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss ein rotes Warntuch oder ein entsprechendes Schild am Stammende angebracht sein“, erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

„Wer mit ungesicherter Ladung herumfährt, riskiert eine Geldbuße von 35 Euro.“

Damit der Christbaum auch am Weihnachtsabend noch frisch aussieht, sollte man ihn möglichst kühl, aber auch geschützt vor Sonne und Wind aufbewahren.

Ideal ist es, den Baum im Garten unter einer Hecke zu lagern, alternativ eignen sich auch eine kühle Garage oder der Balkon.

Das Transportnetz sollte erst entfernt werden, wenn der Baum aufgestellt wurde – am besten einen Tag vor dem Fest, um den Zweigen genug Zeit zum Entfalten zu geben.

Da der Baum im warmen Zimmer unweigerlich austrocknet, ist es günstig, ihn feucht zu halten – etwa mithilfe eines Wasser befüllten Ständers.

Auch zwei gehäufte Esslöffel Salz im Wasser und regelmäßiges Besprühen mit einem Wasserzerstäuber können helfen, den Nadelverlust hinauszuzögern.

Wenn die Weihnachtszeit am 6. Januar endet, ist es meist auch höchste Zeit, den trockenen Baum zu entsorgen. Zuvor gilt es, ihn komplett vom weihnachtlichen Schmuck zu befreien – insbesondere Lametta muss sorgfältig entfernt und in der Restmülltonne entsorgt werden.

Der Baum selbst kann zerkleinert oder gehäckselt auf dem eigenen Komposthaufen abgelegt und dort zu Komposterde verarbeitet werden.

Wer keinen Garten hat, bringt den ausgemusterten Christbaum zum Wertstoffhof oder der Grüngutannahmestelle seiner Gemeinde.

„Wildes Entsorgen ist nicht erlaubt“, so die D.A.S.-Expertin „und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden.“

Die umweltschonendste Variante ist aber noch immer einen „Container“-Baum mit Wurzelwerk zu kaufen, ihn regelmäßig zu wässern und nach den Feiertagen einfach einzupflanzen.

Pressemitteilung der D.A.S.

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