Maßeinheit der Tagesdosen nicht das Maß aller Dinge

Die bisher im Arzneimittelmarkt übliche Maßeinheit der Tagesdosen (DDD – defined daily doses) ist nicht das Maß aller Dinge, sondern zunehmend problematisch zu bewerten – so das Fazit des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG).

Institutsdirektorin Dr. Eva Susanne Dietrich erläuterte heute auf der Medica in Düsseldorf:

„Die DDDs sind ein technisches Instrument, das sicher seinen Nutzen hat, aber gerade als Grundlage für Preisvergleiche und für die Bewertung der wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte seine Grenzen hat.

So greifen sie für eine umfassende Kostenbewertung zu kurz und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Dosierungsbedarfe für bestimmte Patienten, wodurch es häufig Unterschiede zu den tatsächlich verordneten Tagesdosen gibt.“

Die DDDs böten sogar Anreize zu unwirtschaftlichem Verordnen, da hochdosierte Medikamente sowie große Packungen vermeintlich „günstig“ seien.

Erschwert wird das Problem nach Auffassung des WINEG dadurch, dass der Gesetzgeber die DDD explizit im Sozialgesetzbuch verankert hat.

Als Grundlage für Zielvereinbarungen seien die definierten Tagesdosen zum Beispiel nicht ohne Weiteres geeignet.

Dietrich nannte hier insbesondere die Antihypertonika:

„Die Vergleichspräparate gehören nicht der gleichen therapeutischen Gruppe an, und die Äquivalenz der Wirkstärke zwischen den Präparaten ist nicht gegeben.“

Dietrich forderte, die DDD-Methode zumindest zu ergänzen, um eine Annäherung an den tatsächlichen Arzneiverbrauch zu erreichen – zum Beispiel durch einen Vergleich mit den wirklich verschriebenen Mengen bzw. mit den Behandlungstagen oder durch den Vergleich mit der Zahl der Anwender.

„Wir sollten nicht Tagestherapiekosten betrachten, sondern die Kosten der gesamten Behandlung. Wenn wir den
Arzneimittelverbrauch interpretieren, müssen wir außerdem die Unterschiede zwischen den definierten und den tatsächlich verordneten Tagesdosen berücksichtigen.

Und wenn der Nachweis der Äquivalenz der Wirkstärke fehlt, dürfen DDDs nicht für den wirkstoffübergreifenden Vergleich von Preisen oder Durchschnittskosten verwendet werden.

Der Folienvortrag von Dr. Eva Susanne Dietrich steht unter www.wineg.de zur Verfügung.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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