AOK-Rabattverträge: Entscheidung der Vergabekammer bringt unnötige Verzögerung

Die jetzt von der Vergabekammer Düsseldorf vorgelegte Entscheidung bringt laut AOK Verzögerungen in den weiteren
Fortgang noch ausstehender Rabattverträge:

„Die Düsseldorfer Entscheidung erschwert, dass AOK-Versicherte bereits ab Januar nächsten Jahres Zuzahlungen bei über 80 rabattierten Wirkstoffen sparen können.

Der Beschluss der Vergabekammer Düsseldorf steht in klarem Gegensatz zur Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom Januar diesen Jahres.

Diesen Widerspruch gilt es jetzt kurzfristig zu klären. Wir werden deshalb die notwendigen juristischen Schritte ergreifen“, so Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK in Sachen Rabattverträge.

Die Ausschreibung für die diesjährigen Rabattverträge sei im Januar bereits vor der Vergabekammer Baden-Württemberg behandelt und ganz anders als jetzt entschieden worden.

Hermann: „Unser Ausschreibungsverfahren ist konsequent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden. Dies zeigt sich vor allem daran, dass von 83 Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt hatten, lediglich einige wenige gemeint haben, rechtliche Auseinandersetzungen anzetteln zu sollen.

Durch den Beschluss der Vergabekammer sieht AOK-Vize Hermann die Rabattverträge insgesamt nicht als gefährdet an: „Wir haben schon mit 23 Arzneimittel-Herstellern neue Verträge über insgesamt 17 Wirkstoffe geschlossen, die ab 2008 für zwei Jahre gelten. Für 66 Wirkstoffe stehen die Verträge noch aus.“

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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