Energieversorger wechseln – Stromkosten sparen

Tipp: Bedingungen günstiger Anbieter erst genau studieren. Steigende Strom- und Gaspreise veranlassen immer mehr Verbraucher zum Energiesparen und zum Wechsel ihres Energieversorgers.

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte sind zusätzliche Anbieter auf den Markt gekommen, die die Preise der örtlichen Grundversorger zum Teil unterbieten.

Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte anhand aktueller Rechnungen zunächst seinen Strom- oder Gasverbrauch sowie die dafür anfallenden Kosten ermitteln.

Mit diesen Werten kann man sich dann von einem der zahlreichen Tarifrechner im Internet den günstigsten Anbieter für diese Verbrauchsmenge anzeigen lassen.

Schließt man mit diesem Anbieter einen Vertrag, ist der Wechsel meist binnen sechs Wochen kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand vollzogen.

„Vor einem Lieferantenwechsel“, so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz, „sollte man jedoch den alten Vertrag sowie die Bedingungen des günstigeren Anbieters genau studieren.“

So gelten für Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung oft längere Kündigungsfristen, zudem kompensieren manche Anbieter die günstigen Preise mit hohen Vorauszahlungen.

Da durch einen Lieferantenwechsel weder Kosten entstehen noch technische Änderungen notwendig sind, muss der Vermieter übrigens nicht informiert werden – es sei denn, er reicht die Rechnung an den Mieter weiter. 

Alle Formalitäten, also die Kündigung des alten Vertrages und den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber übernimmt der neue Anbieter. Ein Versorgungsloch kann nicht entstehen, da der Grundversorger gesetzlich zur Lieferung verpflichtet ist und damit die Stromversorgung garantiert ist.

Schwieriger ist es, überhaupt einen günstigeren Anbieter zu finden: Anders als im Strombereich gibt es für Gas derzeit nur einen Anbieter, der bundesweit an Privatkunden liefert und damit eine Alternative zum lokalen Versorger darstellt.

Wer mit einer Wärmepumpe oder stromgespeisten Nachtspeicheröfen heizt, hat überhaupt keine Wahl: Nur die Lokalversorger stellen die entsprechenden Sondertarife zur Verfügung.

„Wo Verbraucher keine Möglichkeit zum Wechsel haben, bleibt nur die gerichtliche Überprüfung der Energiepreise“, meint die D.A.S.-Expertin.

Wer schon länger vertraglich an einen Versorger gebunden ist und dessen Preiserhöhung nicht akzeptiert, kann schriftlich Widerspruch einlegen und bis zu einer gerichtlichen Klärung den ursprünglichen Preis weiter bezahlen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen erhalten Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Pressemitteilung der D.A.S.

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