Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist nicht verpassen

Hilfe im Steuerdschungel

[!–T–] Wer sich den Mehraufwand eines Einspruchs nicht selber auferlegen möchte, kann sich auch von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen. Hier sollte man aber die Kosten, die sich ergeben, im Auge behalten. So wird zur Berechnung des Honorars vom Steuerberater meist auch das Einkommen hinzugezogen.

Eine solche Ausgabe lohnt sich dann nur, wenn Sie mit einer hohen Steuererstattung rechnen können. Die meist kostengünstigere Alternative ist ein Lohnsteuerhilfeverein. Allerdings dürfen diese nur Steuerzahlern behilflich sein, die ihre Einkünfte allein aus nichtselbständiger Arbeit oder aus wiederkehrenden Bezügen wie Renten oder Unterhaltszahlungen beziehen.

Gegen eine geringe Mitgliedsgebühr, die Höhe hängt oft vom Einkommen ab, wird Ihre Steuererklärung bearbeitet und auch ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, falls nötig. Allerdings können Privatleute ihre Steuerberatungskosten für das Jahr 2006 nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben geltend machen.

Alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese freiwillig abgeben wollen, haben damit noch bis Ende des übernächsten Jahres Zeit (also für 2006 bis Ende 2008). Wer weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein bemühen will, kann seine Steuererklärung für 2006 auch online am Rechner mit „Lohnsteuer kompakt 2007“ erledigen. Mehr Information dazu gibt es hier.

Will man sich von Steuerzahler zu Steuerzahler über den einen oder anderen Knackpunkt in Sachen Sonderausgaben, Werbungskosten und Kinderbetreuung austauschen, lohnt sich der Besuch eines Steuerforums im Netz. Zum Beispiel hier.

Auch wenn der Widerspruch ein bisschen Mühe macht. Jeder Betroffene weiß aus eigener Erfahrung: Fast nichts ist schöner als wenn das Finanzamt einem Einspruch zustimmt und die Nachzahlung auf Null reduziert oder sogar noch Steuern zurückerstattet. Die Welt kann eben doch gerecht sein.

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