Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist nicht verpassen

Wie kann ich widersprechen?

[!–T–] Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Bescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür.

Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.

Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.

Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Legen Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt dar. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen.

Verwenden Sie auf jeden Fall in Ihrem Text die Begriffe „Einspruch“ oder „Widerspruch“. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten.

Anstatt einen Brief selbst zu formulieren, können Sie auch dieses Formular für den Einspruch gegen den Steuerbescheid nutzen. Wenn Sie eine „schlichte Änderung“ beantragen, darf das Finanzamt nur die beanstandeten Fehler korrigieren und keine weiteren Änderungen vornehmen.

Trotz Ihres Widerspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihrer Steuerschuld, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben, nachkommen. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.

Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine „Aussetzung der Vollziehung“ zu beantragen.

So ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit dem nächsten Bescheid auch nicht zufrieden ist, und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten. In manchen Fällen deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens ab – ein Blick ins Kleingedruckte schafft Klarheit. Hier finden Sie mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung.

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