Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist nicht verpassen

ph_steuereinspruch.JPGWer zur jährlichen Steuererklärung verpflichtet ist, kämpft sich nicht unbedingt mit Wonne durch die Formulare. Wenn dann der Steuerbescheid eine saftige Nachzahlung ausweist, will und sollte so mancher erst einmal widersprechen. Aber wie?

Was tun bei einer Nachzahlungsaufforderung?

[!–T–] (ale/awe) Viele haben ihn schon, andere warten noch auf ihren Steuerbescheid. Eine hohe Steuerrückzahlung ist genau das, was die meisten sich erhoffen. Einen neuen Kühlschrank oder eine kleine Reise könnte man sich dann von der Rückzahlung leisten, so träumen viele.

Wer in freudiger Erwartung seinem Steuerbescheid entgegenfiebert, ist doppelt enttäuscht, wenn dieser statt einer Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern die Aufforderung zur Steuernachzahlung enthält.

Nachdem sich der erste Ärger gelegt hat, ist es nun wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Hat sich da vielleicht der Steuerbeamte geirrt? Oder hat man selbst ein falsches Kreuzchen gesetzt oder einen zu hohen Wert eingegeben?

Oft sind es die kleinen Dinge, die zu einem falschen Steuerbescheid führen. Gehen Sie Ihre Steuererklärung deshalb noch einmal Punkt für Punkt durch und vergleichen Sie alles mit den Angaben im Bescheid. Überprüfen Sie ihren Bescheid unter anderem nach folgenden Punkten:

  • Sind die Einnahmen richtig angesetzt?
  • Stimmen alle Zahlenangaben überein?
  • Stimmt die Angabe der Kinderzahl?
  • Wurde vielleicht eine falsche Steuertabelle benutzt?
  • Wurden die geltend gemachten Abzugsbeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) anerkannt?

Leichter ist es, den Bescheid zu überprüfen, wenn man sich vor Abgabe der Erklärung eine Kopie der Formulare gemacht hat. Auch, wenn keine offensichtlichen Fehler der Steuerbeamten ersichtlich sind: Erkennt das Finanzamt geltend gemachte Aufwendungen nicht an, muss es dies begründen. Ist die Begründung im Bescheid nicht plausibel, kann sich der Widerspruch lohnen.

Und Irren ist menschlich: Vielleicht hat der Steuerzahler selbst eine Position falsch eingetragen oder eine wichtige Angabe vergessen. Manchmal taucht auch nachträglich noch ein Beleg über einen Betrag auf, den man geltend machen will. Dann lohnt sich der Einspruch gegen den Bescheid, damit die Nachzahlung noch einmal geprüft wird.

Oft gibt der freundliche Sachbearbeiter am Telefon Auskunft darüber, warum eine bestimmte Position nicht anerkannt wurde; dann fällt die Begründung des Widerspruchs eventuell leichter. Seine Durchwahl steht auf dem Bescheid.

Und wenn keine eindeutig falsche Entscheidung vorliegt: Auch anhängige Verfahren zum Beispiel beim Bundesfinanzhof können (unter Angabe des Aktenzeichens) als Begründung für den Widerspruch genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerbescheid betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.

Der Aufwand eines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid ist nicht wirklich groß und ein Risiko geht man in der Regel nicht ein. Denn wenn der neue Steuerbescheid ungünstiger ausfällt als der beanstandete, kann man den Widerspruch auch wieder zurücknehmen.

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