Früher gesetzlich Versicherte müssen sich bei alter Kasse melden.
beiträge sind bereits ab 1. April fällig. Wer bislang nicht krankenversichert war, musste im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Erstmals in Deutschland hat jetzt nicht nur jeder das Recht auf eine , sondern gleichzeitig die Pflicht eine abzuschließen.Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich dabei unterschiedliche Regelungen. Früher gesetzlich Versicherte müssen seit dem 1. April von ihrer alten Kasse wieder aufgenommen werden. Betroffenen rät die Unabhängige Patientenberatung, sich umgehend bei der Krankenkasse bzw. deren Rechtsnachfolgerin, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, zu melden.
„Nichtversicherte müssen jetzt selbst aktiv werden, denn seitens der
besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ehemalige Kunden darüber zu informieren“, so Patientenberater Dr. Ralph Walther. Wer davon betroffen ist, sollte im eigenen Interesse schnell handeln, denn Beitragspflicht besteht schon ab 1. April 2007, unabhängig davon, ob man sich bei seiner letzten gesetzlichen Krankenkasse gemeldet hat oder nicht. Wer sich erst später meldet, muss seit dem 1. April 2007 entstandene Beiträge trotzdem rückwirkend nachzahlen.Wer in Not gerät und die Beiträge nicht mehr zahlen kann, dem darf die Versicherung nicht mehr kündigen. Notfalls muss das Sozialamt einspringen. In Ausnahmefällen können die nachzuzahlenden Beiträge ermäßigt, gestundet oder es kann sogar von deren Erhebung abgesehen werden.
Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, haben keinen Anspruch auf die vollen Kassenleistungen. Nicht davon betroffen ist die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Erst, wenn die Rückstände nachgezahlt sind, besteht wieder voller Leistungsanspruch.
Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale Thüringen