Sicherheit beim Immobilienerwerb: Solider Kaufvertrag vermindert Risiken

Der Kauf einer Immobilie will gut bedacht sein. Viele verschiedene Aspekte spielen eine Rolle, etwa der Objektzustand, Finanzierungsfragen oder die Ausgestaltung des Kaufvertrags. Insbesondere bei noch im Bau befindlichen Objekten, kann guter Rat teuer sein.

Investoren sollten in solchen Fällen den Kaufvertrag genau durchsehen und die einzelnen Angaben eingehend prüfen. Wer sich mit technischen Details oder juristischen Formulierungen schwer tut, der sollte einen Fachmann zu Rate ziehen.

„Wichtig ist, dass in den Beschreibungen des Bauträgers alle Leistungen und sämtliche Kosten aufgeführt sind“, erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome.

Gerade scheinbar nebensächliche Dinge, wie zum Beispiel der Anschluss des Objekts an die örtlichen Versorgungsleitungen, können, wenn sie nicht explizit aufgeführt sind, im Nachhinein sehr teuer werden. Sämtliche Bauleistungen sind daher auf Vollständigkeit zu prüfen. Von bunten Hochglanzprospekten sollten sich Käufer nicht blenden lassen, so Anzenberger, entscheidend sei, was im Kaufvertrag steht.

Auch bei bereits fertigen Objekten lauern Stolpersteine. So sollten sich Käufer vergewissern, dass sämtliche Erschließungs- oder Sanierungsarbeiten ausgeführt und beglichen sind und dass die Handwerksfirmen bereits ihr Geld bekommen haben. Tauchen nach Unterschrift unter den Kaufvertrag unbeglichene Forderungen auf, kann dies unangenehme Folgen haben.

Wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt, der sollte das Objekt auf mögliche bauliche und technische Mängel abklopfen. Dies geht am besten mit Hilfe eines Fachmanns. „Sachverständige arbeiten zwar nicht kostenlos, doch das Geld kann sich sehr schnell amortisieren“, weiß Immobilienfachmann Anzenberger aus Erfahrung.

Bei der Vertragsdurchsicht ist ferner auf eine einvernehmliche Regelung in Mängelfragen zu achten. Oft enthalten Kaufverträge Klauseln wie „unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte“. Damit benachteiligt sich der Käufer jedoch nur selbst. Fallen nach Vertragsunterschrift Sanierungsarbeiten an, muss er für die Kosten gerade stehen.

Hat jedoch der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich auf einen solchen Haftungsausschluss nicht berufen. Fair wäre im Übrigen eine Vertragsklausel, in welcher der Verkäufer zusichert, dass ihm keine gravierenden Mängel bekannt sind. Gegebenenfalls erklärt sich der Verkäufer auch zur Übernahme der Haftung für unerwartete Schäden bereit.

Viele weitere Aspekte rund um den Kaufvertrag und die Eigentumsübergabe sind zu beachten. Um sicher zu gehen, dass alles in geordneten Bahnen läuft und nichts vergessen wurde, sollten sich private Erwerber grundsätzlich beraten lassen. Die beste Möglichkeit dazu bieten erfahrene Immobilienprofis.

Praxisnahe Makler wie sie etwa PlanetHome vermittelt (www.planethome.de), kennen das Vertragsprocedere und sind mit vielen Fallstricken rund um den Immobilienerwerb vertraut. Wer auf ihre Hilfe baut, der wird in den seltensten Fällen Schiffbruch erleiden. Hilfestellung erhalten Häuslebauer aber auch beim Bauherren-Schutzbund (www.bsb-ev.de) oder beim Verband privater Bauherren (www.vb.de).

Pressemitteilung von PlanetHome

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