Neuer Kurzratgeber der Verbraucherzentrale: Pflegegutachten – kein Buch mit sieben Siegeln

Ob und wie viel Hilfe einem Pflegebedürftigen zusteht, ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Wie sich Betroffene und deren Angehörige auf den entscheidenden Begutachtungstermin vorbereiten, zeigt der neue Ratgeber ‚Das Pflegegutachten‘ der Verbraucherzentrale.

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes untersuchen die pflegebedürftige Person grundsätzlich in ihrem Wohnumfeld und machen eine Bestandsaufnahme. Nicht immer jedoch entspricht die Einstufung der Wahrnehmung der Pflegebedürftigen selbst oder pflegender Angehöriger.

Der Kurzratgeber der Verbraucherzentrale informiert darüber, worauf die Gutachter bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein Auge haben und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Verhaltenstipps fehlen ebenso wenig wie ein Musterbrief für mögliche Widersprüche.

‚Das Pflegegutachten‘ kommt für 7,40 Euro per Post mit Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Fax 0 29 62 / 80 01 49, E-Mail an broschueren@vz-bw.de oder telefonisch unter der 01805-50 59 99 (0,14 €/min).

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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