Continentale klagt gegen Wahlleistungstarife der Krankenkassen

Die Continentale Krankenversicherung a.G. wird gegen die neuen Wahlleistungstarife der Krankenkassen klagen. Das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen hatte jetzt Wahlleistungstarife der AOK Rheinland genehmigt, die unter anderem bessere Leistungen im Krankenhaus und beim Zahnersatz vorsehen. „Dies ist ein frontaler Angriff der Krankenkassen auf den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen. Dagegen werden wir uns mit allen Rechtsmitteln wehren“, so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale.

„Die Krankenkassen sind als Sozialversicherungsträger im Wettbewerbs- und im Steuerrecht privilegiert. Wenn sie in den Markt der privaten Krankenversicherer eindringen, kann von einem fairen Wettbewerb nicht die Rede sein“, so Rolf Bauer. Wahlleistungstarife dürfen die Krankenkassen zwar grundsätzlich anbieten, aber mit den jetzt genehmigten Tarifen würden sie ihren Auftrag weit überschreiten. „Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch notwendigen Leistungen sicherzustellen. Ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung sind damit sicherlich nicht abgedeckt. Die Angebote der AOK Rheinland hätten nie genehmigt werden dürfen“, meint Rolf Bauer.

Der Vorstandsvorsitzende verwies darauf, dass die Continentale als einer von wenigen Krankenversicherern beim Vertrieb von Zusatzversicherungen nicht mit einer Krankenkasse kooperiert, sondern voll auf den beratenden Außendienst setzt. Rolf Bauer: „In dieser Entscheidung sehen wir uns jetzt bestätigt. Durch den Verzicht auf Kooperationen haben wir jetzt freie Hand, uns gegen die Krankenkassen zu wehren. Für die privaten Krankenversicherer, die mit Kassen kooperieren, muss es besonders ärgerlich sein, dass sie den Kassen erst das Know-how bei Zusatzversicherungen geliefert haben und nun von ihren Partnern aus dem Markt gedrängt werden.“

Pressemitteilung von Continentale

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