Verkehrssünden im Ausland oft teurer

Mit der europaweiten Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Heimatland wird es in diesem Reisesommer nun voraussichtlich doch nichts mehr. Damit ist laut ADAC frühestens im Herbst zu rechnen.

Dennoch müssen sich Urlauber im Ausland an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten, denn bei Regelverstößen am Steuer werden sie in vielen Ländern direkt zur Kasse gebeten. Die aktuelle Bußgeldtabelle des ADAC für das Ausland zeigt: Die meisten europäischen Staaten haben die Strafen für Verkehrssünden angehoben.

In fast allen Ländern liegen sie höher als bei uns. Allerdings gibt es in Deutschland nicht nur Geldbußen, sondern auch Punkte und Fahrverbote. Vor allem die Fahrt unter Alkoholeinfluss wird fast überall in Europa als schwere Verkehrssünde betrachtet.

Spitzenreiter ist Großbritannien. Dort muss man bei einem hohen Promillewert bis zu 7.350 Euro bezahlen. In Kroatien, Rumänien, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei ist Alkohol am Steuer ohnehin tabu. Die bisher schon hohen Bußgelder in diesem Bereich wurden 2007 in vielen Ländern nochmals erhöht.

Für Verkehrsvergehen wie Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen muss man zwischen 15 und 640 Euro zahlen, wenn man in Europa bei Rot über die Ampel fährt. Bei leichten Temposünden reicht die Bußgeldspanne von zehn bis 395 Euro.

In Dänemark bemisst sich das Bußgeld für Alkoholverstöße nach dem Nettomonatsverdienst. In Italien werden die Strafen an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die Niederlande haben nach dem Vorbild Deutschlands einen neuen Bußgeldkatalog eingeführt und gleichzeitig die Bußgeldsätze deutlich nach oben korrigiert.

In Rumänien sorgt ab sofort ein komplett neues fünfstufiges Bußgeldsystem für mehr Verkehrsdisziplin. Bei dem Konzept werden die Verkehrsverstöße entsprechend ihrer Schwere eingestuft und geahndet.

In der Schweiz hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden Empfehlungen für die Gerichte ausgearbeitet. Danach sollen schwere Tempoverstöße (50 km/h zu schnell auf der Autobahn) mindestens 30 Tagessätze kosten. Ein Tagessatz beträgt je nach Einkommen bis zu 3.000 Schweizer Franken.

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