Wichtig im Urlaub: Die Reisegepäck-Versicherung

Urlauber werden häufiger mit Diebstahl oder Gepäckverlust konfrontiert, als viele glauben. Jeder Vierte wurde im Urlaub schon einmal bestohlen. Drei von zehn Reisenden warteten am Gepäckband schon einmal vergeblich auf ihren Koffer oder bekamen ihn beschädigt zurück. Das beweist die in Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg durchgeführte Studie „ELVIA Sicherheitsbarometer 2006“.

Ist der Koffer mit teuren Gebrauchssachen gefüllt, kann der Verlust kostspielig werden. Wer kommt für den Schaden auf? Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten in Betracht: Das Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder die Reisegepäck-Versicherung.

Allerdings deckt die Hausratsversicherung auf Reisen lediglich Raub und Einbruchdiebstahl ab. Das machte aber im vergangenen Jahr nur zehn Prozent der Schadensfälle aus, so die ELVIA Versicherung. Ohne spezielle Reisegepäck-Versicherung steht der Reisende daher im Schadenfall häufig allein.

Mehr als 60 Prozent aller Zahlungen fielen dagegen auf einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck während des Transports. Diese Schäden deckt eine Reisegepäck-Versicherung ab.

Auch vor Trick- oder Taschendiebstahl bietet die Versicherung Schutz. Sie kann individuell nach Gepäckwert abgeschlossen werden und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Hausratsversicherung deckt im Höchstfall nur zehn Prozent des Schadens ab. Außerdem bieten manche nur europaweiten Schutz. Ein Reisegepäck-Versicherer leistet dagegen während der gesamten Reise. Lediglich nachts darf kein Gepäck im Fahrzeug zurück gelassen werden.

Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung beschränkt sich in der Regel aber auf höchstens 1.200 Euro.

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