Deutscher Anwaltverein und Advocard schließen

Der Deutsche Anwaltverein und die Advocard Rechtsschutzversicherung AG kooperieren ab sofort im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Mit dieser Vereinbarung dokumentieren beide Seiten ausdrücklich ihren Einsatz für die Sicherung höchstmöglicher Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. DAV und Advocard betonen in diesem Zusammenhang, dass eine sinnvolle juristische Beratung meistens nur in der Kanzlei möglich sei. Die sich zunehmend verbreitende telefonische Rechtsberatung könne daher nicht das Mandantengespräch in der Kanzlei ersetzen.

Advocard ist nicht nur Anwalts Liebling, sondern auch DAVs Liebling, denn Advocard empfiehlt die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des DAV als kompetente Ansprechpartner“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Im Gegenzug empfiehlt der DAV Advocard als qualitäts- und serviceorientierten Versicherer.

Dass Advocard entgegen dem Markttrend an der persönliche Rechtsberatung in der Kanzlei festhält, war für den DAV , als Interessenvertretung von rund 65.000 Anwälten, der Ausschlag gebende Grund, gerade mit diesem Rechtsschutzversicherer eine Empfehlungspartnerschaft einzugehen, so Kilger weiter.

Dr. Karsten Eichmann, Vorstandsvorsitzender der Advocard Rechtsschutzversicherung AG, unterstreicht die Vorteile der Kooperation für Advocard Kunden: „Die Empfehlung durch den DAV gibt unseren Kunden zusätzliche Gewissheit, für den Schadenfall bestmöglich abgesichert zu sein. Wir unsererseits vertrauen auf die hohe Kompetenz der DAV-Anwälte und überlassen deshalb der Anwaltschaft grundsätzlich die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits.

DAV und Advocard vertreten gemeinsam die Auffassung, dass die telefonische Rechtsberatung naturgemäß dort an ihre Grenzen stößt, wo zur genauen Aufklärung eines Sachverhalts das Einsehen von Unterlagen und die Prüfung von Urkunden durch einen Experten nötig sind. Eine solche Beratung sei oft am Telefon nicht abschließend möglich. Dort kann lediglich geklärt werden, ob überhaupt ein juristisches Problem vorliegt. Anwaltliche Beratung ist im Kern gekennzeichnet durch die Interessenvertretung des Mandanten. Dazu gehört auch ein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, das häufig nur im persönlichen Gespräch aufgebaut werden kann.

Ziel der Empfehlungsvereinbarung ist es, die vielfältigen Kompetenzfelder und die hohe Qualität der Dienstleistungen des DAV, seiner Anwälte sowie der Advocard noch bekannter zu machen. Mit dieser Partnerschaft baut Advocard die bereits in der Vergangenheit intensive Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten zum Wohle ihrer rund 1,4 Millionen Kunden weiter aus. Kunden können somit zukünftig noch sicherer sein, den richtigen Anwalt für ihr Rechtsproblem zu haben.

Beide Seiten heben die Vielzahl gemeinsamer Interessen von Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung hervor: „Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft sind natürliche Partner“, argumentiert DAV-Präsident Kilger. Schon heute kommt fast jeder vierte Euro des gesamten Honoraraufkommens der deutschen Anwaltschaft von etwa 10 Mrd. Euro von Rechtsschutzversicherern. Auch der Advocard Vorstand betont die Bedeutung der Vertrauensbeziehung zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung: „Wir wollen unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten. Voraussetzung dafür ist eine enge, vertrauensvolle Bindung an die Anwaltschaft. Durch die Zusammenarbeit mit dem DAV wollen wir die Arbeit seiner Mitglieder noch effektiver unterstützen, denn ihr erfolgreicher Einsatz ist die Grundlage für die Zufriedenheit unserer Kunden“, resümiert Dr. Eichmann.

 

Pressemitteilung von Advocard

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