Umweltplaketten: Sackgasse für Staubschleudern

Die verbotene Zone

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Die Umweltzonen sind Sache der jeweiligen Gemeinde. Gebiete, die besonders Feinstaub belastet sind, können so zu „verbotenen Zone“ für Pkw ohne Plaketten werden.

Berlin wird beispielsweise ab 2008 die komplette Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings zur dauerhaften Umweltzone erklären. Dieses Gebiet von ungefähr 88 Quadratkilometern wird dauerhaft zur Umweltzone, unabhängig von den aktuellen Belastungen. Laut GTÜ habe sich bisher keine Kommune zu temporären Umweltzonen geäußert, die sich an den aktuellen Feinstaubkonzentrationen orientieren.

In anderen Städten wie in Stuttgart wird es schon vorher ernst. „Hier wird es die Umweltzone voraussichtlich ab dem ersten Juli geben“, sagt Georg Väth von der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) in Stuttgart. „In Nordrhein Westfahlen ist es ab 2008 soweit. Das ganze Ruhrgebiet wird zur Umweltzone – mit Ausnahme der Autobahnen“, so Väth.

Weitere Städte wie München, Hamburg, Frankfurt und Köln planen, andere warten noch ab.
Ein neues Verkehrszeichen (Zeichen 270.1/Zeichen 270.2) wird auf den Beginn und das Ende einer Umweltzone hinweisen. Auf einem Zusatzschild sind die Plaketten abgebildet, mit denen eine Weiterfahrt zugelassen ist.

Zu Beginn der neuen Regelung dürfen noch Fahrzeuge mit allen drei Plakettenfarben in die Umweltzone hineinfahren. In den kommenden Jahren soll dies aber verschärft werden, bis nur noch Fahrer mit grünen Plaketten Zufahrt haben. „Die Verschärfung der Umweltzonen ist Sache der jeweiligen Kommunen und wird nicht einheitlich gehandhabt“, so Georg Väth von der GTÜ.

In Berlin beispielsweise sollen ab 2010 nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe vier- also mit der grünen Plakette – in die Umweltzone fahren dürfen. Tendenziell muss man sich also auch von der gelben und der roten Plakette verabschieden und auch von so manchem „alten Stinker“. „So zwingt die Regelung auf jeden Fall zu einer Verjüngung des Fahrzeugbestands“, meint auch der Sprecher der Gesellschaft für technische Überwachung.

Wie beschrieben, gibt es zwar Ausnahmeregelungen, aber anscheinend nicht genug. Fahrer von Oldtimern beispielsweise fühlen sich nicht gerecht behandelt. Die Bundesregierung sehe bisher keine Ausnahmeregelung für Oldtimer vor. „Die GTÜ hält eine Ausnahme für Oldtimer aber für absolut sinnvoll, zumal sie eher nicht zu den Vielfahrern gehören“, so Väth.

Auch für Touristen scheint die Verwirrung vorprogrammiert. „Bevor Besucher aus dem Ausland in ein Ballungszentrum fahren, müssen sie sich in einer Werkstatt am Stadtrand eine Plakette besorgen“, so der Kfz-Experte. Wer sich dennoch ohne farbigen Aufkleber in der ausgewiesenen Zone erwischen lässt, muss mit einer Geldbuße von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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