Gesundheitsreform – das ändert sich für Krankenversicherte

Am 2. Februar 2007 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform zugestimmt. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat den Entwürfen zustimmen. Planmäßig kommt dieses Gremium am 16. Februar zu einer Bundesratsitzung zusammen.

Erfolgt auch hier die Zustimmung, wird die Reform zum 1. April 2007 in Kraft treten. Verschiedene Inhaltspunkte der Gesundheitsreform, wie beispielsweise der Gesundheitsfonds, starten erst 2009.

Krankenkassen
Statt wie bislang 7 soll zukünftig nur noch ein einheitlicher Dachverband die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene regeln. Kassenfusionen untereinander, auch kassenübergreifend, werden erleichtert.

Bis Ende 2008 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen entschuldet sein. (Dies ist für die BKK Dr. Oetker jedoch nicht relevant, da sie als eine der wenigen Kassen weiterhin schuldenfrei ist.). Für Insolvenzregelungen wird es ein separates Gesetz geben.

Leistungen
Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen können zukünftig in Krankenhäusern eine ambulante Behandlung wählen. Von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen müssen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Versicherungspflicht
Derzeit sind deutschlandweit etwa 200.000 bis 300.000 Menschen nicht krankenversichert. Ab dem 1.1.2009 gilt die Versicherungspflicht für jeden Einwohner, ganz gleich ob privat oder gesetzlich versichert.

Wer bis zu dem Stichtag nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist, muss die versäumten Monatsbeiträge sowie zusätzliche Strafzuschläge nachträglich bezahlen. Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, kehren in ihre letzte Versicherung zurück. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1.4.2007.

Gesundheitsfonds
Ab 2009 wird das bisherige Finanzsystem der Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds ersetzt. Das bedeutet, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlten Krankenkassenbeiträge fließen direkt in den Fonds und werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die gesetzlichen Krankenkassen verteilt.

Beitragsätze
Der Beitragssatz wird mit dem Gesundheitsfonds durch den Bund festgelegt und ist für alle Kassen gleich. Kommt eine Kasse mit den Geldern nicht aus, darf sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben, der 1% des jeweiligen Einkommens des Mitglieds nicht überschreiten darf. Aber: bis zu 8 “ monatlich dürfen Krankenkassen auch ohne Einkommensnachweis erheben.

Eigenverantwortlichkeit
Versicherte, die empfohlene Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge) wahrnehmen oder im Krankheitsfall eine optimierte Versorgung wählen (z.B. Integrierte Versorgung, Hausarztmodell), sollen von ihrer Kasse besser gestellt werden, als diejenigen, die keine gesundheitliche Eigenverantwortung übernehmen.

Behandlungskosten, die in Folge von Tätowierungen oder Piercings entstehen, werden nicht mehr durch Krankenkassen finanziert.

Ärzte
Ab 2011 werden Ärzte nach einer festen Gebührenordnung honoriert. In einigen Gebieten können Ärzte jedoch schon eher mit Zuschlägen rechnen.

Medikamente
Arzneimittel müssen sich nicht mehr nur an ihrem Nutzen sondern auch am Preis messen lassen. Vor der Verordnung spezieller, meist teurer, Medikamente muss der Arzt die Meinung eines weiteren Arztes einholen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.