Wer zahlt bei Unfällen durch Eis und Schnee?

Nach dem verlängerten Herbst ist es nun doch noch Winter geworden und viele Verbraucher haben mit Eis und Schnee zu kämpfen. Besonders Autofahrer sind beeinträchtigt. Unfälle auf glatten Straßen häufen sich.

Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden bei anderen auf. „Das gilt auch dann, wenn neben dem Fahrer zum Beispiel das eigene Kind, die Schwester oder Ehefrau gesessen hat und bei dem Unfall verletzt wurde“, informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Selbst wenn den Fahrer am Unfall keine Schuld trifft – etwa bei Blitzeis auf einer Brücke – zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hintergrund dafür ist die so genannte Gefährdungshaftung. Dabei geht es nicht um ein schuldhaftes Handeln, sondern darum, dass der Verantwortliche seine Umgebung mit einem Auto Gefahren ausgesetzt hat.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf. Allerdings wird der Versicherer genau prüfen, ob dem Versicherungsnehmer nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. „Wer trotz Eis und Schnee immer noch auf Winterreifen verzichtet, wird bei einem Unfall wahrscheinlich keine Entschädigung erhalten“, so Versicherungsexpertin Hoffmann.

Auch Fußgänger kommen bei Glatteis schnell zu Fall und ziehen sich dabei mitunter schwere Verletzungen zu. Für die Kosten der Heilbehandlung kommen die Krankenversicherer auf. Bleiben Schäden zurück, zahlt die private Unfallversicherung je nach Invaliditätsgrad einen Einmalbetrag.

Führen die Folgen des Sturzes dazu, dass man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, gibt es Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist auch daran zu denken, dass unter Umständen der Grundstückseigentümer für Schäden haftet, wenn dieser seinen Räum- und Streupflichten nicht ausreichend nachgekommen ist.

Wichtig ist es, den persönlichen Versicherungsbedarf zu erkennen, um die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Hierzu beraten die Verbraucherzentralen.

Weitere Informationen und einen individuellen Versicherungs-Check finden Sie hier

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