Krank durch Wohnraumschadstoffe

Immer mehr Menschen klagen über Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Schlafstörungen und werden von Allergien oder ständigem Unwohlsein geplagt. Nicht selten liegt die Ursache in alltäglichen Gebrauchsgegenständen. Chemische Substanzen, zum Teil hochgiftig, in Farben, Lacken, neuen Vorhängen, Kinderspielzeug oder Reinigungsmittel tragen häufig zur Schadstoffbelastung der Innenraumluft bei. Laut Regina Spieler, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Europas Nr. 1 im Rechtschutz „wird die Problematik der ‚unsichtbaren‘ Krankmacher erst seit wenigen Jahren intensiv erforscht und für Wohnräume liegen nach wie vor keine Grenzwerte vor“.

Laut statistischem Bundesamt leben und arbeiten etwa 85 Prozent der Bevölkerung in Gebäuden, die vor 1986 gebaut wurden, Gebäude, die mit Schadstoffen wie Asbest, Holzschutz- und Flammschutzmitteln belastet sein können. Schimmelpilze gesellen sich in den letzten Jahren aufgrund von Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz und der luftdichteren Bauweise häufig hinzu. Ist man über einen längeren Zeitraum ohne erkennbare Ursache krank, stellt sich die Frage, ob dies möglicherweise mit einer überhöhten Schadstoffbelastung der Wohnräume zusammenhängen könnte. Ergibt eine entsprechende professionelle Schadstoffmessung eine Belastung der Wohnräume, „stellt dies einen Mangel dar und der Mieter kann eine Mietminderung fordern“, so die D.A.S. Juristin. Als Wohnungseigentümer kann man in einem solchen Fall Ansprüche gegenüber dem Bauherrn oder Verkäufer geltend machen. Ist bereits gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Schaden nachweisbar, kann man die Beseitigung des Mangels oder Schadensersatz fordern. Im Prozessfall muss der Mieter die Schadstoffbelastung nachweisen und der Vermieter muss nachweisen, dass die Bausubstanz frei von Schadstoffen ist und die Belastung vom Mobiliar des Mieters ausgeht. Sprich: beide Parteien müssen den für sie günstigsten Umstand nachweisen. Kommt es zur Schimmelbildung in den Wohnräumen, muss der Mieter oder Wohnungseigentümer den Beweis antreten, dass er nicht durch falsches Heizen oder Lüften dazu beigetragen hat, sondern die Ursache in der mangelhaften Bausubstanz zu finden ist, was meistens nur ein Sachverständigengutachten klären kann.

 

Pressemitteilung der D.A.S.

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