Verschärfte Regelung für Fahrtenbuch-Prüfung

Autofahrer, die ein Fahrtenbuch führen, müssen aufpassen: Fahrtenbücher bei beruflich genutzten Pkw werden verschärft überprüft.

Wenn der Fiskus formale Fehler im Fahrtenbuch entdeckt, darf die Behörde die so genannte Ein-Prozent-Regelung anwenden – und dann sind pro Monat ein Prozent des Listenpreises des Autos zu versteuern. Das berichtet der Rudolf Haufe Verlag unter Berufung auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz. Bei einem Firmenwagen, der mit Sonderausstattung 40.000 Euro kostet, würden damit 400 Euro zum Bruttoeinkommen addiert, rechnet der Verlag vor. So könnte schnell eine höhere Steuernachzahlung fällig werden.

Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz festgelegt habe, müsse das Fahrtenbuch deshalb künftig zeitnah und lückenlos geführt werden. Die Finanzämter würden zudem Werkstattrechnungen (mit Kilometerangaben), Tankquittungen (mit Ortsangaben) und Hotelrechnungen mit den Angaben im Fahrtenbuch vergleichen.

Auch die Schätzung des Privatanteils sei unzulässig. Bei Zweifeln an den Angaben greife das Finanzamt auf die Ein-Prozent-Regel zurück. Besonders ärgerlich ist dies nach Angaben der Haufe-Experten für Fahrer eines älteren Firmenwagens. Denn: Ausschlaggebend sei der Listenneupreis, nicht der aktuelle Wert des Pkw.

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