Bereits fast 6.800 Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich

Und es werden stetig mehr! Möchten Sie wissen, ob Ihr verordnetes Arzneimittel dazu gehört? Ab sofort haben alle Internetnutzer die Möglichkeit, bequem per Suchmaschine auf der Internetseite der BERGISCHEN KRANKENKASSE zu prüfen, ob vom Arzt verordnete Arzneimittel aktuell zuzahlungsbefreit sind.

Dieser Service steht allen Interessenten unter www.bkk-bergischland. de/arznei zur Verfügung. Die Suchmaschine greift dabei auf eine Datenbank zu, die derzeitig 6.766 Präparate umfasst und die regelmäßig auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller aktualisiert wird.

Ermittelt der Patient auf diesem Wege, dass sein verordnetes Präparat nicht von der Zuzahlung befreit ist, kann er seinen Apotheker nach einer zuzahlungsbefreiten Alternative fragen. Sollte sich hier keine Möglichkeit ergeben, kann der Versicherte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Arzt klären, ob evtl. eine andere Arzneimittelwahl getroffen werden kann.

Zum Hintergrund der Zuzahlungsbefreiung: Mit dem AVWG, dem Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, hat der Gesetzgeber im Mai diesen Jahres den Grundstein gelegt, Medikamente aus der gesetzlichen Zuzahlungspflicht zu befreien, wenn sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

Dazu zählt beispielsweise, dass die Arzneimittel preislich mindestens 30% unter dem Festbetrag liegen müssen. Als Festbetrag wird im deutschen Gesundheitswesen die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die Gesetzlichen Krankenkassen Medikamente bezahlen.

Pressemitteilung der BKK Bergisch Land

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