Winterreifen: Was ist mit dem Versicherungsschutz?

In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage…“

Daraus lässt sich keine eindeutige Winterreifenpflicht ableiten. Dennoch riskiert ein Autofahrer, der auf eis- oder schneebedeckten Straßen mit Sommerreifen fährt – auch mit Schneeketten – ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Wenn der Verkehr dadurch behindert wird, ist sogar ein Bußgeld von 40 Euro fällig, wie die Verbraucherzentrale Berlin berichtet.

Und welche Auswirkungen hat diese Verhaltensvorschrift auf den Versicherungsschutz?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfte das Reifenproblem keine große Rolle spielen. Sollte ein Unfall auf eine mangelhafte Bereifung zurückzuführen sein, muss die Haftpflichtversicherung in jedem Fall an den Geschädigten zahlen.

In der Vollkaskoversicherung geht es häufig um die Frage, ob der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Die Versicherung wäre dann leistungsfrei. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn jemand im tiefsten Winter im Hochgebirge mit Sommerreifen unterwegs ist und es deshalb zu einem Unfall kommt.

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