Mieter dürfen Möbel überall aufstellen

Die letzten warmen Tage sind vergangen und mit der Kälte kommen auf Mieter und Vermieter wieder die altbekannten Probleme zu. Denn Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz treten in Wohnräumen am häufigsten in den kühleren Monaten auf.

„Werden solche Mängel durch direkt an den Wänden aufgestellte Möbel mit verursacht, so trifft einen Mieter jedoch kein Verschulden“, erklärt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

In diesem Falle liege vielmehr ein Wohnungsmangel vor, entschied ein Richter des Amtsgerichts Osnabrück. Es sei einem Mieter nicht zuzumuten, etwa große Möbelstücke zehn Zentimeter von der Wand abzurücken, nur um mögliche Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Aus demselben Grund müsse kein Mieter darauf verzichten, an bestimmten Wänden Möbelstücke aufzustellen. (Az. 14 C 385/04)

In einem anderen Fall entschied das Amtsgericht Hannover ebenfalls für den Mieter. Es sei diesem nicht zuzumuten, einen Wandschrank in der Küche regelmäßig durch Öffnen der Türen zu beheizen und zu belüften. Eine Mietminderung sei deshalb gerechtfertigt. (Az. 520 C 13591/03)

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