Verschenken spart Erbschaftssteuer

Eltern sollten ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögen oder Immobilien übertragen. Wer dies noch bis zum Ende des Jahres macht, kann die besten Steuervorteile nutzen.

Da für Schenkungen die gleichen Freibeträge wie für Erbschaften gelten, ist dies eine Möglichkeit, den Wert des Erbes frühzeitig zu reduzieren und den Kindern somit später Erbschaftssteuer zu ersparen. Das rät die Zeitschrift Lenz in ihrer aktuellen Ausgabe

Wer seiner Tochter oder seinem Sohn schon vor dem eigenen Tod Teile des späteren Erbes übereignet, sollte so genannten Nießbrauch vereinbaren. Auf diese Weise sichert man sich beispielsweise bei einer Immobilie lebenslanges Wohnrecht. Werden Bargeld oder Wertpapiere vorzeitig an die Kinder verschenkt, kann per Nießbrauch die Regelung vereinbart werden, dass die Zinsen weiterhin den Eltern zufließen.

Planen die Kinder einen Grundstückskauf, hilft das Übertragen von Bargeld doppelt. Der Grund: Bei dieser so genannten mittelbaren Schenkung wird das Geld steuerlich so behandelt, als sei der Kauf eines Grundstücks bereits erfolgt, wodurch weniger Steuern anfallen.

Wer die Steuervorteile beim vorzeitigen Übertragen von Immobilien in vollem Umfang nutzen möchte, sollte noch in diesem Jahr handeln. Denn noch sind Bargeld und Wertpapiere zwar zu 100 Prozent, Immobilien aber lediglich zu 50 Prozent zu versteuern.

Wird diese Regelung im Dezember erwartungsgemäß vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen die Gleichbehandlung gekippt, ist der Weg frei für ein neues Erbschaftssteuergesetz. Experten rechnen dann ab 2007 mit einem um 20 bis 30 Prozent höheren Steuerwert für Immobilien. Parallel sollen auch die jeweiligen Sätze bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer steigen.

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