Erstmals unterschiedliche Beitragsfälligkeiten bei verschiedenen Krankenkassen!

Kaum haben sich die Arbeitgeber auf die vorgezogene Beitragsfälligkeit eingestellt, da kommt zum Ende des Monats Oktober eine weitere, bisher nie da gewesene Änderung auf sie zu: Die Fälligkeit der Beiträge wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein! Hintergrund ist die zum 01. Januar auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorgezogene Fälligkeit der Beiträge.

In den neuen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie in großen Teilen von Thüringen wird am 31. Oktober der Reformationstag gefeiert.

Da es sich hierbei um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Beitragsfälligkeit bei Krankenkassen , die Ihren Hauptsitz in diesen Ländern haben (z.Bsp. die AOK Sachsen), um einen Tag nach vorn auf den 26. Oktober. Bei Krankenkassen mit Sitz in den alten Bundesländern, wie z.Bsp. der Salus BKK, werden die Oktoberbeiträge erst einen Tag später, am27. Oktober 2006, fällig.

 

Pressemitteilung der Salus BKK

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.