Zahnspangen für Kinder nur noch mit erheblicher Zuzahlung?

Immer wieder teilen uns Eltern mit, dass Kieferorthopäden – neben den gesetzlichen Zahlungen für kieferorthopädische Behandlungen (KfO) – für die Behandlung ihrer Kinder zusätzliche Gelder einfordern. Hier ist jedoch die Sprache des Gesetzgebers mehr als eindeutig:

Grundsätzlich haben Kinder Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und, wenn bei ihnen eine Kiefer- und Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Die Kosten hierfür werden vollständig von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Lediglich in Fällen, die kosmetischer oder ästhetischer Natur sind, werden die Kosten nicht übernommen. Da eine kieferorthopädische Behandlung mitunter sehr langwierig ist und Sie und Ihre Kinder motiviert werden sollen, diese auch durchzuhalten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass 20 % der Behandlungskosten (beim ersten Kind) zunächst von Ihnen übernommen werden müssen. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie Ihr Geld von der Salus BKK zurück. Befinden sich mehrere Ihrer Kinder in KfO-Behandlung, reduziert sich der Betrag.

Lassen Sie sich nicht verunsichern

Zunächst könnte man denken, dass Kieferorthopäden zusätzliche Gelder von ihren Patienten fordern, da die zur Verfügung stehenden Gelder nicht ausreichen, um bei Ihren Kindern eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Behandlung durchzuführen. Das ist nicht der Fall: Gerade die zuzahlungsfreie Behandlung von Kindern und Jugendlichen war und ist eine über die Parteigrenzen hinausgehende gemeinschaftliche Grundlage der Sozialpolitik und ein Grundpfeiler des solidarisch-finanzierten deutschen Gesundheitswesens.

Es liegt daher die Vermutung nahe, dass einige Kieferorthopäden die Vereinbarungen von so genannten Mehrkostenregelungen, Zusatzverträgen oder Zusatzleistungen privat-rechtlicher Natur mit den Versicherten bzw. ihren gesetzlichen Vertretern abschließen, um sich zusätzliche Geldquellen zu erschließen. Fraglich ist, inwieweit sich derartige Praktiken mit dem hippokratischen Eid vereinbaren lassen.

Unser Tipp

  • Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse im Vorfeld beraten und erkundigen Sie sich, welche Leistungen übernommen werden dürfen.
  • Lehnen Sie alle Zusatzvereinbarungen vor oder auch während einer KFO-Behandlung ab.
  • Vergleichen Sie mehrere Kieferorthopäden. Das ist bei einem langen (er kann durchaus drei bis vier Jahre betragen) und damit kostspieligen Behandlungszeitraum hilfreich.

 

Pressemitteilung der Salus BKK

2 Kommentare zu “Zahnspangen für Kinder nur noch mit erheblicher Zuzahlung?”:

  1. Ulli

    Es ist im ländlichen Raum extrem schwierig, eine Grundversorgung zu bekommen, weil die Monopolstellung der KO sehr leicht zum Abzocken verleitet. Der Rechtsanspruch nach Bundesmantelvertrag behandelt zu werden wird vielfach ausgehebelt, da die Standesvertretungen natürlicherweise ihre Mitglieder und nicht die Patienten vertreten

  2. Karl-Heinz Schäfer

    klauben sie den bla den sie da verbreiten, es ist fakt das der Gesetzgeber hat überhöhte Preise für kieferorthopädische Leistungen beanstandet und Abstriche an der Vergütung für diesen Zweig der Zahnmedizin auferlegt. Im Gegenzug wurde die zahnmedizinische Vorsorge ausgeweitet und die Vergütung zahnerhaltender Maßnahmen angehoben. bei meiner tochter wurden vor 2004 noch 500 € Zuzahlung bei einem gesamtkostenplan von ca. 4000 €, bei meinem Sohn dessen Behandlung jetzt beginnt bei einem Gesamtkostenplan von 2750 € SIND 1500 € zuzahlung nötig. Und dies hat weder was mit abzocke noch mit luxus zu tun, aber die mitbeteiligten an der Reform müssen natührlich alles schönreden. Diese Gesundheitreform hat weder was mit Solitarität noch mit Sozialstaatlichkeit zu tun hier wird knallhard ausgegrenzt und sie wissen das, so etwas nennt man heucheln!!!

    Mit nicht so freundlichen Grüßen

    Ein Familienvater
    der das Bwezahlen muss
    Karl-Heinz Schäfer

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