Vorsicht beim Autoverkauf

Wer sein altes Auto verkauft, sollte umsichtig vorgehen. Viele Verkäufer wissen nicht, dass sie vor einer Probefahrt überprüfen müssen, ob der Interessent auch einen gültigen Führerschein hat und das Auto fahren darf.

Sonst droht bei einem Unfall der Entzug des Versicherungsschutzes. Unvorhergesehene Probleme können sich auch einstellen, wenn ein Probefahrer das Auto stiehlt. Oft handelt es sich dann um eine nicht versicherte Unterschlagung. Folge: Die Kasko-Versicherung zahlt nicht. „Mitfahren oder Papiere des Probefahrers als Pfand geben lassen“, rät deshalb die HDI Privat Versicherung AG.

Viele nützliche Tipps zum Thema Gebrauchtwagenverkauf finden Sie in der Checkliste Autoverkauf

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