Gesetzliche Zuzahlung entfällt für über 2000 Arzneimittel

Liebe Versicherte, in den letzten Wochen haben viele Pharmafirmen angekündigt, ihre Preise zum 1. Juli deutlich zu senken und damit Präparate anzubieten, die für Versicherten ohne die gesetzliche Zu- zahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro maximal 10 Euro) erhältlich sein werden.

Möglich wird das durch das seit Mai geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaft- lichkeitsgesetz (AVWG). Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Juli von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Die amtlichen Preismeldungen liegt erst am 1. Juli vor, daher wissen Sie als Versicherte, aber auch Ärzte, Apotheker und wir Krankenkassen auch erst ab diesem Tag, welche Hersteller ihre Preise wie stark gesenkt haben. Das erklärt auch, warum es heute noch keine lückenlose Übersicht gibt, obwohl viele Versicherte, Ärzte und Apotheker danach schon heute fragen.

Wo bekommen Sie Informationen über die aktuellen Arzneimittelpreise?

Apotheker erhalten die amtlichen Preismeldungen in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli elektronisch. Wenn Sie am 1. Juli also ein Rezept einlösen wollen – entweder bei einer Apotheke an der Ecke oder bei einer Versandapotheke -, können Ihnen die Apotheker sicher sagen, ob das verordnete Arzneimittel zuzahlungsfrei ist oder ob es für Sie eine günstige Alternative unter den schätzungsweise mehr als 2000 zuzahlungsfreien Produkten gibt. Aber auch Ihr Arzt ist von den pharmazeutischen Unternehmen direkt über zuzahlungsfreie Produkte informiert.

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten diese Preismeldungen ebenfalls und werden daraus umgehend eine vollständige und neutrale Übersicht zusammenstellen. Da der Stichtag für die amtliche Preismitteilung in diesem Fall auf einen Sonnabend fällt, erhalten die Fachleute des BKK Bundesverbandes die Daten zwar zeitnah zu den Apothekern, jedoch erst am nächsten Arbeitstag.

Befreiungsliste in der ersten Juliwoche im Netz

Erst ab 3. Juli können die Experten des BKK Bundesverbandes beginnen, aus den Daten eine vollständige und neutrale Befreiungsliste aufzubauen. Diese Liste finden Sie wenige Tage später unter: http://www.bkk.de/

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