Aktuell – Entlastung für Versicherte – bald hunderte Arzneimittel von der Zuzahlung befreit – vollständige Befreiungsliste Anfang Juli im Internet – Keine staatlich verordneten Zwangsvereinigungen der kleineren Krankenkassen zu wenigen Großkassen!

Die Zwangsvereinigung der kleineren und effizienten Krankenkassen zu wenigen Großkassen löst kein einziges Problem der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Wem würde es helfen, wenn es statt eines pluralistischen Gesundheitswesens mit vielen unterschiedlichen Krankenkassen nur noch wenige Großkassen gäbe?

Das gerne bemühte Argument der Verwaltungskosten spricht ebenfalls nicht für Großkassen: Die vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebene amtliche Statistik zeigt, dass die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro Mitglied mit der Kassengröße steigen. Dass kleine Krankenkassen effizienter arbeiten, wurde zuletzt durch die Rürup-Studie zu Krankenkassenverwaltungskosten belegt.

14 Millionen Menschen sind aufgrund eigener Entscheidung zufriedene Mitglieder von kleineren Krankenkassen. Die Versicherten in Deutschland haben seit über zehn Jahren das Recht, ihre Krankenkassen frei zu wählen.

Die mündigen Bürger können frei entscheiden, ob sie in einer großen oder kleinen Kasse versichert sein wollen, ob sie sich für eine Kasse mit vielen oder wenigen Geschäftsstellen entscheiden, welche Zusatzangebote diese haben soll und vieles mehr.

Allein zehn Millionen Menschen haben sich für die Mitgliedschaft in einer Betriebskrankenkasse entschieden und werden dort gut versorgt, obwohl keine Betriebskrankenkasse mehr als eine Million Mitglieder hat. Haben sich diese Bürger alle falsch entschieden? Bedürfen die über 14 Millionen Mitglieder kleinerer Krankenkassen (z. B. IKK, BKK, LKK) der erzieherischen Maßregelung durch den Staat?

Wem wäre eigentlich geholfen, wenn man den kleinen und traditionsreichen Versorgerkassen, z. B. Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Existenzgrundlage nehmen würde? Wahlfreiheit und Wettbewerb heißt doch auch, zu akzeptieren, dass Versicherte selbstbewusst eigene Entscheidungen treffen.

Eine Mindestgröße, so wird immer wieder behauptet, sei wichtig, um im heutigen Vertragswettbewerb mit den Leistungserbringern bestehen und innovative Versorgungsformen anbieten zu können. Dies ist falsch. Nach dieser Logik hätte sich die Firma Porsche bereits vor Jahren z. B. an den Volkswagenkonzern anhängen müssen.

Durch eine kluge Geschäftspolitik, Kooperationen und Innovationen läßt sich von kleinen Einheiten oftmals mehr bewegen, als dies große Konzerne vermögen. Auch hindern die kleineren Krankenkassen, die insgesamt rund 22 Millionen Versicherte (Mitglieder und beitragsfrei Familienversicherte) versorgen, die Großkassen nicht daran, ihre angebliche Überlegenheit schon jetzt zu nutzen.

Bereits heute haben wir in einigen Regionen Deutschlands das Problem, dass einzelne Krankenkassen einen Marktanteil von über 50 Prozent haben. Wer Wettbewerb im Gesundheitswesen will, darf diese monopolartigen Strukturen nicht verfestigen. In den letzten zehn Jahren hat die Zahl der Krankenkassen schon um über 70 Prozent abgenommen.

Dies zeigt, dass der Krankenkassenmarkt bereits seit Jahren in Bewegung ist. Einen dynamischen Markt, mit Wettbewerb und Pluralität für die Krankenkassen auf der einen Seite und echter Wahlfreiheit für die Versicherten auf der anderen Seite, staatlich zu verhindern, würde die Versorgungssituation für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten sicherlich nicht verbessern.

Quelle: Pressemittelung des BKK Bundesverbands<a href="

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