Für Paare: Finanzierung einer Mietwohnung

Schon beim Einzug muss man sich entscheiden: gemeinsamer Mietvertrag oder nicht? Schließlich hat nur der Unterzeichner die Rechte aus dem Vertrag. Geht die Beziehung in die Brüche, kann der Nicht-Mieter von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden. Zieht ein Partner in die Wohnung des anderen mit ein, muss in der Regel die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Hierüber informiert der Verband der PSD Banken e.V. Eine Lebensgemeinschaft bedeutet auch gemeinsame Anschaffungen und Ausgaben. Beliebt für Miete, Nebenkosten oder Urlaub: Ein gemeinsames Konto, auf das beide Partner gleichermaßen Zugriff haben. Neben dem Oder-Konto mit Einzelverfügungsberechtigung gibt es das Und-Konto mit ausschließlich gemeinsamer Verfügungsberechtigung. Bei einer Trennung hat jedoch keiner der Partner einen Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich. Überschüssiges Geld sollte nicht auf dem laufenden Konto belassen werden, sondern am Ende des Monats auf ein zinskräftigeres Tagesgeldkonto eingezahlt werden.

Bei der Mietkaution sollte man die Anlage des Geldes selbst in die Hand nehmen. So vermeidet man, dass das eigene Geld wenig lukrativ vom Vermieter angelegt wird. Als Anlage kommen neben Sparbüchern auch Wertpapiere, Sparbriefe und Aktien in Frage. Der Vermieter bekommt in Absprache mit der kontoführenden Bank Zugriffsrechte eingeräumt.

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