BKK-Vorschlag ist eine wettbewerbsfeindliche Mogelpackung

Pressemitteilung der AOK

 

Der AOK-Bundesverband hat heute Vorschläge des BKK-Bundesverbandes zur Einführung einer nur am Durchschnittsalter orientierten Vergütung der niedergelassenen Ärzte als wettbewerbsfeindliche Mogelpackung zurückgewiesen. Mit diesem Vorschlag versuche der BKK-Bundesverband nur, den Solidarbeitrag der BKK-Mitglieder zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abzubauen und unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber den großen Versorgerkassen mit überdurchschnittlich vielen Kranken unter ihren Versicherten zu erreichen.

Mit diesem trickreichen Vorschlag sei weder Patienten noch deren behandelnden Ärzten gedient. So würden Ärzte bei Umsetzung der BKK-Vorschläge nach wie vor einen Großteil des Krankheitsrisikos tragen müssen und Patienten könnten nicht mehr davon ausgehen, dass auch künftig noch eine optimale Behandlung gesichert sei. Die AOK spreche sich dagegen dafür aus, die Ärzte tatsächlich entsprechend der jeweiligen Erkrankung zu vergüten. Voraussetzung dafür sei eine entsprechende morbiditätsorientierte Verteilung der Finanzmittel der gesetzlichen Krankenkassen durch einen wettbewerbsorientierten Risikostrukturausgleich. Alter und Geschlecht reichen als Kriterium zur Messung der Krankheitshäufigkeit (Morbidität) nicht aus.

BKK will Morbiditätsorientierung verhindern

Ziel des BKK-Vorschlages sei vor allem, die bereits gesetzlich vorgesehene wettbewerbliche Ausrichtung des Finanzausgleichs an den durchschnittlichen morbiditätsbezogenen Krankheitskosten der Patienten zu verhindern. Besonders trickreich dabei: Das Durchschnittsalter der BKK-Versicherten sei niedriger als das anderer Krankenkassen , und die Ausgaben für einen zum Beispiel 57-jährigen Versicherten differierten stark zwischen den Betriebskrankenkassen und den großen Versorgerkassen AOK, Barmer und DAK.

So müsse die AOK für einen 57-jährigen Versicherten im Durchschnitt jährlich 2.200 Euro aufwenden, während der BKK-Durchschnitt für einen 57-Jährigen bei 1.870 Euro liege. Würde man nun dem BKK-Vorschlag folgen und einen Gesamtdurchschnitt bilden, würden die BKK aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für ihre 57-Jährigen 2.042 Euro erhalten und damit 172 Euro mehr als tatsächlich benötigt, während der AOK nur noch 2.042 Euro zur Verfügung stehen würden, obwohl 2.200 Euro benötigt werden.

Die AOK

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