Pressemitteilung der
Die
haben den Weg dafür freigemacht, dass Patienten für bestimmte Arzneimittel keine Zuzahlung mehr leisten müssen. Das ist Teil der neuen Festbetragsregelung, die die Spitzenverbände der beschlossen haben. Damit setzen sie Bestimmungen des Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung um, das seit 1. Mai in Kraft ist.Voraussetzungen dafür, dass ein Medikament von der Zuzahlung befreit wird, sind
- dass es für das jweilige Arzneimittel einen Festbetrag gibt,
- dass es besonders preisgünstig ist und
- dass die Spitzenverbände der nach Abwägung der wirtschaftlichen Folgen eine Zuzahlungsbefreiung ab einer bestimmten Preisuntergrenze beschlieÃen.
Vorgabe ist, dass die Ausgaben für Arzneien sinken, obwohl die Zuzahlungen der Patienten entfallen.
Pharmahersteller jetzt gefragt
Einen solchen Beschluss haben die
nun erstmals für Medikamente aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe eins (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) gefasst. Jetzt habe es die Pharmaindustrie in der Hand, die Preise für ihre Produkte unterhalb der Zuzahlungsbefreiungsgrenze festzulegen, so die Spitzenverbände in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung.Sobald der Beschluss mit der für 7. Juni vorgesehenen Verkündung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig ist, werden die Spitzenverbände auf ihrer Website www.gkv.info darüber informieren, welche Arzneimittel im Einzelnen ab 1. Juli von der Zuzahlung befreit sein werden. Diese Informationen sollen dann 14-tägig aktualisiert werden.
Neue Festbeträge bestimmt
AuÃerdem legten die
die Festbeträge für insgesamt 330 Gruppen festgesetzt. In sechs Gruppen liegt künftig der Festbetrag höher, als zuvor im Anhörungsverfahren vorgeschlagen worden war. Für 29 Gruppen wurde der bereits geltende Festbetrag beibehalten, und in 295 Gruppen wurden die Festbeträge wie vorgeschlagen festgesetzt. Dadurch ergeben sich nach Schätzungen der Kassen Einsparungen von 360 Millionen Euro jährlich. Insgesamt erhöht sich damit das Einsparvolumen durch das Festbetragssystem auf 3,6 Milliarden Euro im Jahr.