Versichert zum Recht

Rechtzeitig kündigen

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Wer mehrmals seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, muss damit rechnen als
Kunde abgeschoben zu werden. So kündigte die ARAG 2005 rund 60.000 „Prozesshanseln“, auch wenn diese oftmals nur in zwei Fällen von ihrer Versicherung Gebrauch gemacht
hatten.

Nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ist dies aber legitim. Daher sollten
auch Sie nicht zögern, Ihrer Versicherung im Zweifelsfalle selbst rechtzeitig zu kündigen.
Dies bietet sich auch an, wenn man eine günstigere oder bessere Rechtsschutzversicherung
sucht. Einen Kunden, dem von der Konkurrenz gekündigt wurde, wird kaum eine Versicherungsgesellschaft akzeptieren.

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