Mieter verprügelt Lebensgefährtin: Wohnung fristlos gekündigt

Kommt es wegen eines gewalttätigen Mieters wiederholt zu nächtlichen Polizeieinsätzen, so kann der Vermieter das Recht haben, ihm fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war es in einem Mietshaus nachts zu Tätlichkeiten gekommen, in deren Verlauf ein Mieter seine Lebensgefährtin mit einem Elektroschocker verletzt hatte. Die Frau alarmierte die Polizei, und das Mobile Einsatzkommando stellte in der Wohnung den nicht zugelassenen Elektroschocker sowie 14 frei verkäufliche Waffen (Gaspistolen und Luftgewehre) sicher. Außerdem wurde der Mann für einige Stunden in Gewahrsam genommen. Nach der Entlassung kehrte er aber sofort in die Wohnung zurück und griff seine Freundin erneut an. Ein Nachbar rief die Polizei, die nun die Wohnung stürmte.

Die Vermieterin, in deren Haus es wegen desselben Mieters schon wiederholt zu Polizeieinsätzen gekommen war, kündigte dem Mann fristlos. Der wollte die Wohnung nicht räumen und ließ es auf einen Prozess ankommen. Das LG Hamburg gab jedoch der Vermieterin Recht (Urt. v. 3.11.05; Az.: 307 S 124/05). Sie sei berechtigt gewesen, außerordentlich fristlos zu kündigen, so das Urteil. Der Mieter habe den Hausfrieden so nachhaltig gestört, dass ihr die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten sei.

Das durch das Verhalten des Mannes bedingte nächtliche Anrücken des Mobilen Einsatzkommandos, so das Gericht, habe den übrigen Bewohnern des Mietshauses nicht verborgen bleiben können und stelle eine erhebliche Störung des Hausfriedens dar. Dies gelte umso mehr deshalb, weil die Polizei in der fraglichen Nacht gleich zweimal ausrücken musste.

Erschwerend komme auch hinzu, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu ähnlichen Vorfällen gekommen sei und dass bei dem Mieter zahlreiche Waffen gefunden worden seien. Zwar hätten sich die Gewalttätigkeiten des Mannes bisher nicht gegen andere Hausbewohner, sondern gegen seine eigene Freundin gerichtet. Die Vorfälle zeigten aber, dass er zur Gewalt neige. Diese Tatsache schaffe im Zusammenhang mit den Waffen ein Gefährdungspotenzial, das die Vermieterin – auch vor dem Hintergrund ihrer Fürsorgepflicht für die anderen Mieter – nicht zu dulden brauche, so das Gericht.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.