Banken haften für Argentinien-Pleite

Einem Anleger waren von seiner Bank argentinische Staatsanleihen mit einer Rendite von 15 Prozent empfohlen worden. Nach dem Staats-Bankrott Argentiniens 2001 war von den investierten 38.000 Euro nichts mehr übrig.

Dieses Geld wollte der Kunde von der Bank zurück haben, da er falsch beraten worden sei. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main gaben dem Kläger teilweise Recht. Denn sein Anlageverhalten habe in der Vergangenheit allenfalls eine mittlere Risikobereitschaft erkennen lassen.

Die Bank hätte ihn also warnen müssen. Allerdings hätte der Kunde bei so hohen Rendite-Versprechungen zwangsläufig von einem hohen Risiko ausgehen müssen. Er bekommt deshalb nur 70 Prozent seiner Anlage von der Bank zurück (OLG Frankfurt/Main: Az. 23 U 281/03).

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