Zulassung

Die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug angemeldet worden ist, informiert die Versicherung über den Tag der Zulassung des Kraftfahrzeugs. Dieser Tag gilt als Beginn für die anfallenden Beitragszahlungen.
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt man i.d.R. folgende Unterlagen:

  • den Personalausweis,
  • bei Firmenzulassungen die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Handelsregisterauszug,
  • die Doppelkarte des Haftpflichtversicherers,
  • den Fahrzeugbrief,
  • den Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen),
  • eine Vollmacht für den Fall dass eine Beauftragte oder ein Beauftragter den Antrag stellt (auch für diese Person muss sich ausweisen können),
  • eine Einwilligung beider Elternteile bei Minderjährigen,
  • vorhandene Kennzeichenschilder (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen),
  • eine AU-Prüfbescheinigung (nicht bei Zweirädern und fabrikneuen Fahrzeugen),
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen).

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