Zinsabschlagssteuer

Die Zinsabschlagssteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Es handelt sich also um eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Sofern der Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag erteilt hat, wird die Zinsabschlagssteuer erst erhoben wenn die Zinseinkünfte den Freibetrag überschreiten. Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden.

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