Vermögenswirksame Leistung

Die Vermögenswirksame Leistung ist ein staatlich gefördertes Hilfsprogramm zur Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 888 EUR staatlich gefördert werden.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 EUR zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in Fremdunternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Wertpapier-Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds ( mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60% beträgt) zu investieren.

Zusätzlich können 480 EUR in einem Bausparvertrag angelegt werden. Ebenfalls möglich ist die Anlage in allen anderen Formen von Investmentfonds, Ratensparverträge oder in einer Kapital-Lebensversicherung, wobei hier allerdings keine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt wird. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bis 7 jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt für Beteiligungen im Produktivvermögen (insbesondere also Aktienfonds) 20 % (80 EUR jährlich), für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern 25 % (100 EUR jährlich).

Das Bausparen wird mit lediglich 10 % auf 480 EUR, also 48 EUR pro Jahr, gefördert. Die staatliche Förderung ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 Euro für gemeinsam Veranlagte, also Verheiratete.

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