Tilgungsaussetzung

Im Falle eines finanziellen Engpasses des Darlehensnehmers kann die Aussetzung der regelmäßigen Zahlungen (Tilgung) vereinbart werden. Die Zinsen werden für diesen Zeitraum jedoch weiter bezahlt.

Man kann so auch einen Zeitraum überbrücken, z.B. bis zur Auszahlung einer Versicherung, um mit dem Betrag das Darlehen ganz abzulösen.

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