Girokonten Lexikon 1. Januar 2006 von forium-Redaktion Sparerfreibetrag Erträge aus Kapitalgeschäften müssen bis zu einer bestimmten Höhe nicht besteuert werden. Diese Grenze bezeichnet man als Sparerfreibetrag. Er liegt für Ledige bei 1.550 EUR und für Verheiratete bei 3.100 EUR. siehe auch ^Freistellungsauftrag^