Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist eine Übereignung von mobilen, also beweglichen Gegenständen durch den Kreditnehmer an die Bank zur Sicherung von Forderungen. Die Sicherungsübereignung ist nicht gesetzlich geregelt und wurde als Ersatz für die Bestellung von Pfandrechten entwickelt. Sie ist die beste Sicherungsform, wenn der Kreditnehmer Sicherheiten dem Kreditinstitut anbietet, die er selber noch zur Ausübung seines Berufs oder zur Fortführung seiner Unternehmung benötigt.

Die Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen an ein Kreditinstitut erfolgt durch die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes. Sie ist eine der gängigsten Formen im Privatkundengeschäft zur Sicherung von Ratenkrediten, die zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs dienen.

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