Die PangV ist seit 1985 zum Verbraucherschutz und zur Förderung des Wettbewerbs in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Angebote und Darlehensverträge mit allen relevanten Preisen bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzins für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.