Ein Kontoinhaber hat die Möglichkeit, anderen Personen eine Vollmacht über sein Konto einzuräumen. Man unterscheidet sowohl nach der Dauer der Festlegung von Vollmachten als auch nach der Zahl der bevollmächtigten Personen, die zur rechtswirksamen Auftragserteilung der Bank gegenüber befugt sind.