Girovertrag

Für die Eröffnung eines Girokontos müssen Sie einen „Kontoeröffungsvertrag“, auch „Girovertrag“ genannt, unterschreiben. Dieser regelt folgende Punkte:

  • Bezeichnung des Kontos (Kontonummer, Kontoinhaber, Verfügungsberechtigung)
  • Vollmachten
  • Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • SCHUFA-Klausel

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