Für die Eröffnung eines Girokontos müssen Sie einen „Kontoeröffungsvertrag“, auch „Girovertrag“ genannt, unterschreiben. Dieser regelt folgende Punkte:
- Bezeichnung des Kontos (Kontonummer, Kontoinhaber, Verfügungsberechtigung)
- Vollmachten
- Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- SCHUFA-Klausel