Die Inanspruchnahme staatlicher Bausparförderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen des alleinstehenden Bausparers 50.000 DM und des verheirateten Bausparers 100.000 DM und für den Erhalt einer Arbeitnehmersparzulage 35.000,- DM bzw. 70.000,- DM nicht übersteigen.