Bausparen Lexikon 1. Januar 2006 von forium-Redaktion Blankodarlehen Hierbei handelt es sich um Bauspardarlehen bis maximal 20.000 DM. Diese können nach dem Bausparkassengesetz auch ohne grundpfandrechtliche Sicherung als Blankodarlehen vergeben werden. Voraussetzung ist dafür eine einwandfreie Bonität des Kunden.